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Aufnahmeantrag (pdf)

Aufnahmeantrag (word)

 

Rückerstattungsantrag

Nach dem Urteil des BVerfG vom19.März 2003 können Studierende, die 1997 und 1998 an einer baden-württembergischen Hochschule die Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr in Höhe von 100 DM bezahlt haben, diesen Betrag zurück fordern. Das Gericht hat die damalige Landesregelung für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung hat für die Rückzahlung nun folgendes Prozedere per Erlass festgelegt: Betroffene Studierenden müssen ein Formular ausfüllen, das ab sofort online sowie bei den Studierendenverwaltungen erhältlich ist. Dies gilt auch bei bereits gestellten Rückzahlungsforderungen. Eine Rückerstattung kann ausschließlich über dieses Formular beantragt werden.

Die Artikel der einzelnen Hochschulen zu diesem Thema sind über das Logo der Universitäten verfügbar.

 

Universität Mannheim:
Hier das Formular als pdf-Datei bzw. word-Datei
 
Universität Tübingen:
Hier das Formular als pdf-Datei bzw. word-Datei
 
Universität Heidelberg:
Hier das Formular als pdf-Datei